Die Europäische Kommission hat eine vierwöchige Konsultation zu einem Entwurf für einen delegierten Rechtsakt gestartet, der die Methodik zur Bewertung der Emissionseinsparungen von emissionsarmem Wasserstoff und nicht-biologischen erneuerbaren Kraftstoffen klärt.
Die Rückmeldungen aus dieser Konsultation werden in die endgültigen Überlegungen einbezogen. Nach Abschluss wird der Text des Rechtsakts dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur zweimonatigen Prüfung vorgelegt. Wenn keine Einwände erhoben werden, wird der Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft.
Die Zukunft der Energieträger
Emissionsarme Kraftstoffe sind wichtig für die Energiewende, weil sie deutlich weniger Emissionen als fossile Brennstoffe verursachen und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Das ist sowohl für die europäische Industrie als auch für Österreich von großer Bedeutung.
Das „Hydrogen and Gas Decarbonisation Package“ setzt europaweit neue Standards für die Nutzung von erneuerbarem Gas, Erdgas und Wasserstoff. Investitionen in die Wasserstofftechnologie sollen die Wettbewerbsfähigkeit sichern, Arbeitsplätze schaffen und die Energieunabhängigkeit stärken.
Schlüsseltechnik RFNBO’s
Eine Schlüsselkomponente der neuen EU-Strategie sind die sogenannten „renewable fuels of non-biological origin“ (RFNBOs). Dabei handelt es sich um Kraftstoffe, die aus erneuerbarer Energie, jedoch nicht aus biologischen Rohstoffen, hergestellt werden. Diese Kraftstoffe ermöglichen eine signifikante Reduzierung von Treibhausgasemissionen und stellen eine Ergänzung zu bestehenden erneuerbaren Energiequellen dar.
Das „Hydrogen and Gas Decarbonisation Package“ legt nicht nur fest, wie der Einsatz von erneuerbarem Gas und Wasserstoff gesteigert werden kann, sondern schafft auch einen klaren Rechtsrahmen für die Bewertung der Emissionseinsparungen. Die Methodik muss im Einklang mit den bereits etablierten Ansätzen für RFNBOs und recycelte Kohlenstoffbrennstoffe (RCF) stehen und umfasst detaillierte Vorgaben, wie zum Beispiel die tatsächliche Kohlenstoffabscheidungsrate.
Fazit für Österreichs Industrie und Konsument:innen
In Österreich werden die neuen Regeln bis spätestens August 2026 in nationales Recht überführt. Die heimische Industrie kann von den neuen Standards profitieren, indem sie verstärkt auf Wasserstoff- und Gaslösungen setzt, die nicht nur emissionsarmer, sondern auch langfristig wirtschaftlicher sind. Am Ende der Wertschöpfungskette profitieren Konsument:innen von nachhaltigeren Produkten und tragen so direkt zum Gelingen der Klimawende bei.
Österreichs technische Exzellenz im Bereich der erneuerbaren Energien kann durch die neuen EU-Regelungen weiter gestärkt werden und dies trägt nicht nur zur Erreichung der nationalen Klimaziele bei, sondern auch zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
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