Grünes Licht aus Brüssel: Am 19. September genehmigte die EU-Kommission die österreichische Beihilferegelung über 2,7 Milliarden Euro zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse.
Bereits im April 2024 gab die Europäische Kommission eine österreichische Regelung zur Unterstützung des Energieversorgers Wien Energie GmbH frei – Fördervolumen 2 Milliarden Euro. Ziel dieser war es, den Energieanbieter bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und so tausende österreichische Privathaushalte bei der Energiewende.
Transformation der Industrie
Kurz danach meldete Österreich die Förderung von Projekten zur Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen von Industrieanlagen an. Die Beihilferegelung in Höhe von 2,7 Milliarden Euro dient der Umsetzung des österreichischen Energie- und Klimaplans sowie der Erreichung der Ziele des europäischen Green Deals.
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union ist der Anteil russischen Pipeline-Gases an den EU-Importen von über 40 % im Jahr 2021 auf etwa 8 % im Jahr 2023 gesunken. Im Jahr 2023 waren Norwegen und die USA die größten Gaslieferanten der EU, wobei fast 30 % der Gasimporte aus Norwegen stammten. Die Förderung soll auch hier positiv wirken und dazu beitragen, die industrielle Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland weiter zu verringern.
Projektbezogene Unterstützung für Unternehmen
Die Beihilfen werden im Wege eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens gewährt. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der beantragten Beihilfe pro Tonne eingesparter Treibhausgasemissionen sowie qualitativer Kriterien wie Projektreife, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit und effiziente Ressourcennutzung. Zudem dürfen alle geförderten Projekte ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen.
Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen vergeben, die entweder ausschließlich die Investitionskosten oder sowohl Investitions- als auch Betriebskosten (sogenannte „Transformationszuschüsse“) abdecken. Empfänger von Investitionszuschüssen erhalten Unterstützung für einen Teil der Investitionskosten, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Empfänger von Transformationszuschüssen erhalten Beihilfen pro eingesparter Tonne Treibhausgasemissionen, basierend auf Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Der Beihilfebetrag wird jährlich angepasst, um sicherzustellen, dass nur die tatsächliche Differenz zwischen den Produktionskosten fossiler und erneuerbarer Energien ausgeglichen wird.
Dekarbonisierung notwendig für Energiewende
„Diese mit 2,7 Mrd. EUR ausgestattete Beihilferegelung wird der österreichischen Industrie dabei helfen, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren und energieeffizienter zu wirtschaften. Zudem wird die Regelung zur Verringerung der Abhängigkeit Österreichs von fossilen Brennstoffen aus Russland beitragen. Etwaige Wettbewerbsverfälschungen werden auf ein Minimum beschränkt sein”, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin Wettbewerbspolitik.
Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2030 laufen und soll bis 2040 Einsparungen von rund 10,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent ermöglichen. Die erste Ausschreibung soll noch 2024 durchgeführt werden.
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