Am 30. Juli trat die neue EU-Richtlinie „Right to Repair“ (R2R) in Kraft, die darauf abzielt, den nachhaltigen Konsum in Europa zu stärken. Mit den neuen Regelungen möchte die EU Verbraucher:innen den Zugang zu Reparaturen erleichtern und dazu ermutigen, defekte Waren zu reparieren, anstatt direkt zu ersetzen.

Mit Juni dieses Jahres müssen – auf Verlangen von Kund:innen – Geräte wie Smartphones, Staubsauger, Waschmaschinen und Geschirrspüler vom Hersteller repariert werden. „Die neuen Regeln werden dazu führen, dass Reparaturen zur Realität werden und nicht mehr nur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist möglich sind. Dies wird auch zur Entwicklung des gesamten Ökosystems für Reparatur, Wiederverwendung und Renovierung beitragen”, betont Justizkommissar Didier Reynders die Bedeutung der Richtlinie.

 

Das Recht auf Reparatur 

Im Rahmen der neuen Richtlinie werden Hersteller dazu verpflichtet, Konsument:innen für ausgewählte Produkte rechtzeitige und erschwingliche Reparaturdienste anzubieten. Zudem müssen Ersatzteile zu fairen Preisen verfügbar sein. Diese Maßnahmen sollen den europäischen Reparaturmarkt stärken und verhindern, dass Hersteller die Reparatur ihrer Produkte unnötig erschweren (und so Kund:innen zum Neukauf zwingen). Zudem attraktiviert die EU das Reparieren von Produkten auch nach der Reparatur selbst: Wer sich für die Reparatur eines defekten Produktes entscheidet, erhält automatisch eine Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr.

 

Österreich als Vorreiter in Sachen klimaschonende Mobilität

Als EU-weit gültiges Gesetz ist das R2R eine Neuheit. Mit dem Reperaturbonus leitet Österreich jedoch bereits im April 2022 die ersten Schritte in die Wege und konnte so ein erfolgreiches Modell zur Förderung von Reparaturen zu etablieren. Er dient essenziell als finanzielle Stütze bei der Reparatur von Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik: Konsument:innen können damit bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten erstattet bekommen, maximal 200 Euro pro Gerät. Laut Klimaschutzministerium entfielen 2023 39 % der via Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones, jeweils 9 % auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen und 5 % auf Laptops. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde er vor kurzem bis 2026 verlängert. Des Weiteren zahlt er nicht nur in ein nachhaltiges Konsumverhalten, sondern auch prozentual in die Verkehrswende ein, denn er gilt auch für Fahrräder.

 

Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz

Ein zentrales Anliegen der EU in Bezug auf nachhaltigen Konsum ist auch die Bekämpfung der (geplanten) Obsoleszenz, der künstlichen Verkürzung der Lebensdauer von Produkten durch Hersteller. Zwar gibt es derzeit keine spezifische EU-Verordnung, die ausschließlich der Bekämpfung von Obsoleszenz gewidmet ist, jedoch wurden im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie und der EU-Verordnung über Energieverbrauchskennzeichnung wichtige Schritte unternommen: Diese Vorschriften verpflichten Hersteller, langlebige und reparaturfreundliche Produkte zu entwickeln, indem sie beispielsweise die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Reparierbarkeit von Geräten verbessern.

Mit der neuen EU-Richtlinie und nationalen Initiativen wie dem österreichischen Reparaturbonus wurden die Grundsteine für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft gelegt. Was noch fehlt, ist eine gesteigerte Widerstandsfähigkeit der Konsument:innen gegen importierte Billigware von Firmen aus dem EU-Ausland, welche weder die gängigen Arbeitsbedingungen und Umweltstandards einhalten, noch den Konsumschutz ernst nehmen.

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