Im März 2024 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Internetgiganten Meta ein. Grund dafür: Das neue „Pay for Privacy“-Modell verstoße gegen die Wettbewerbsregeln der EU für digitale Märkte.

Nach Jahren des rasanten Wachstums mit Rekordergebnissen wie zuletzt im Jahr 2021 hat sich das Rad gedreht: Generation Z verlässt Facebook und gibt Konkurrent TikTok den Vorzug. Unternehmen haben das Abgehen von Nutzer:innen verfolgt und mit einem Umschlichten in Marketingbudgets geantwortet. Auch der zu Coronazeiten boomende Onlinehandel und das Werbegeschäft sind abgeflacht. Die kumulierten Verluste aufgrund der Pandemie und der hohen Investitionen in Zuckerbergs Herzensprojekt „Meteverse“ liegen bei rund 30 Milliarden Dollar (rund 27,9 Milliarden Euro).

 

Mit mehr Werbung zu höheren Umsätzen

Seit 2022 tüftelt Meta deshalb an einem neuen Abo-Modell, welches sich zu einer neuen Einnahmequelle entwickeln soll. Im Kern des Problems steht die Wahlmöglichkeit, die das Unternehmen Nutzer:innen von Facebook und Instagram bietet: entweder eine monatliche Gebühr für eine werbefreie Version zu zahlen oder eine kostenfreie Version mit personalisierter Werbung zu nutzen. Nach Auffassung der EU-Kommission bietet der Facebook-Mutterkonzerns damit User:innen keine Option, die sowohl weniger persönliche Daten verwendet als auch ansonsten gleichwertig ist. Auch die freie Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sei nicht gegeben.

Unsere Untersuchung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf Märkten zu gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern gesammelt haben. Unserer vorläufigen Ansicht nach verstößt das Werbemodell von Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte. Und wir wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger personalisierte Werbung zu wählen”, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission.

 

Untersuchung noch nicht abgeschlossen

Meta hat aktuell die Gelegenheit, die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung einzusehen und schriftlich darauf zu antworten. In einem ersten Statement zu den Vorwürfen betonte man jedoch bereits, dass das „Pay for Privacy“-Modell im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. „Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen.“

Das DMA ist seit März 2024 in Kraft und zielt primär darauf ab, mehr Wettbewerb im Bereich der digitalen Dienste zu ermöglichen. Grundlegend hierbei ist die Annahme, dass definierte, große Plattformbetreiber wie unter anderem Apple, Amazon und Meta sich Monopole errichten könnten. Der DMA soll diese Machtstrukturen durch Regeln aufbrechen.

 

Mögliche Konsequenzen Facebook, Instagram und Co

Die Kommission beabsichtigt, das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Je nach Untersuchungsergebnis müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belegt werden. Der Gesamtumsatz von Meta belief sich im Jahr 2023 auf 135 Milliarden USD (rund 125,5 Milliarden Euro). Für Wiederholungstäter kann diese Strafe sogar auf 20 Prozent erhöht werden.

 

Meta AI als nächster Streitpunkt?

Ähnlich wie ChatGPT hat Meta eine eigene KI-basierend Software entwickelt, welche Texte und Bilder generiert und die Fragen seiner Nutzer:innen beantworten kann. In Ländern wie den USA, Kanada, Neuseeland oder Australien ist „Meta AI“ bereits verfügbar. Zum Training der KI-Version in Europa möchte der Konzern User-Posts auf seinen sozialen Netzwerken Facebook und Instagram nutzen. Dies soll jedoch ohne ausdrückliche Einwilligung der User:innen geschehen. Um dies zu verhindern, müssen User:innen über einen komplizierten Weg der Verwendung der Daten widersprechen.

Für Juni 2024 war der Launch in Europa geplant, die irische Data Protection Commission (DPC) – welche auch Österreich vertritt – stoppte die Einführung jedoch vorerst, da der Entwicklungsansatz nicht europäischen Gesetzen entspreche und Meta einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Meta erklärte den europäischen Launch für vorerst verschoben.

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